Speziell die Aufbereitung von Hand- und Winkelstücken wird in der
letzten Zeit kontrovers diskutiert. Die Fragen, die häufig an die
Redaktion gestellt werden, sind: Wie müssen Hand- und Winkelstücke
aufbereitet werden? Ist die Aufbereitung im Hygienecenter ausreichend?
Müssen Hand- und Winkelstücke wirklich nach jedem Patienten aufbereitet
werden? Weil hier teilweise widersprechende Informationen kursieren und
in den Praxen daher häufig eine Verunsicherung herrscht, befassen wir
uns noch einmal mit diesem Thema (siehe dazu auch „Praxisteam
professionell“ Nr. 1/November 2005, S. 1 ff., Nr. 2/Dezember 2005, S. 5
ff., und Nr. 3/2006, S. 1 ff.). handstück zahntechnik
Besondere Sorgfalt erforderlich
Nach dem Einsatz am Patienten sind Hand- und Winkelstücke außen und innen als mikrobiell kontaminiert anzusehen. Daher besteht die Gefahr, dass durch sie infektiöses Material von einem Patienten auf den nächsten übertragen wird (Kreuzkontamination).
Die Aufbereitung der Übertragungsinstrumente bedarf auf Grund ihres komplexen Aufbaus besonderer Sorgfalt. Eine ausreichende Sicherheit, dass in das Innere der Instrumente gelangte Keime als Ursache von Infektionen ausscheiden, gibt nur die sorgfältige Reinigung und Desinfektion der Außen- und Innenflächen – und zwar nach jedem Patienten. Dabei ist thermischen vor chemischen Verfahren der Vorzug zu geben. Ein Abwischen der Außenflächen mit Desinfektionsmittel und das Durchspülen mit Kühlwasser sind zur Aufhebung der Innen- und Außenkontamination als unzureichend anzusehen.
Zur Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten sind folgende Arbeitsschritte notwendig: Reinigung innen und außen; Pflege (zum Beispiel ölen); Desinfektion bzw. Sterilisation.
Zwei Möglichkeiten der Aufbereitung
Die Aufbereitung der Übertragungsinstrumente kann auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen: durch die hygienisch-technische Aufbereitung mit und ohne Automaten.
1. Die hygienisch-technische Aufbereitung mit Automaten
Die Aufbereitung im Pflegecenter umfasst in der Regel die Außenreinigung und -desinfektion, die Innenreinigung und -desinfektion sowie die Pflege. Knackpunkt bei diesem Verfahren ist der fehlende Nachweis der Desinfektionswirkung. Hierzu heißt es im Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer und des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ): „Wird lediglich eine maschinelle Reinigung, aber keine nachweisliche Desinfektion durchgeführt, ist eine abschließende Behandlung im Dampfsterilisator erforderlich.“ Empfohlen ist also, alle nicht invasiv zum Einsatz kommenden Übertragungsinstrumente unverpackt zu sterilisieren.
2. Die hygienisch-technische Aufbereitung ohne Automaten
Bei der Aufbereitung ohne Automaten erfolgt zunächst eine Außenreinigung und Wischdesinfektion mit einem geeigneten alkoholbasierten Flächendesinfektionsmittel (Herstellerangaben beachten!). Anschließend wird die Innenreinigung und -pflege durchgeführt. Zum Schluss werden alle nicht invasiv zum Einsatz kommenden Übertragungsinstrumente unverpackt sterilisiert.
Die Funktionsprüfung
Nach der Reinigung sind Hand- und Winkelstücke einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Nicht ordnungsgemäß funktionierende Geräte müssen vom weiteren Aufbereitungsverfahren ausgeschlossen und repariert oder ausgemustert werden.
Die Sterilisation
Hand- und Winkelstücke, die bei oral-chirurgischen Eingriffen mit speicheldichtem Wundverschluss zum Einsatz kommen, müssen anschließend verpackt und sterilisiert werden. Dabei kommen in der Regel in der zahnärztlichen Praxis Folien- bzw. Papierverpackungen zum Einsatz. Bei der Verpackung ist darauf zu achten, dass die Schweißnaht mindestens 8 Millimeter breit ist sowie zwischen Sterilgut und Schweißnaht ein Abstand von mindestens 30 Millimetern einzuhalten ist. gerades handstück zahnarzt
Der Sterilisationscharge ist ein Prozessindikator beizufügen, zum Beispiel eine Helix, die die erfolgreiche Sterilisation von Hohlkörpern anzeigt.
Übertragungsinstrumente für invasive Eingriffe müssen nach der Sterilisation von der hierfür verantwortlichen Mitarbeiterin zur Anwendung freigegeben werden. Dabei ist von der Mitarbeiterin die ordnungsgemäße Aufbereitung, die ordnungsgemäße Sterilisation und die Verpackung zu prüfen.
Die Lagerung
Keimarm zum Einsatz kommende Übertragungsinstrumente sind staubgeschützt in geschlossenen Schränken oder Schubladen zu lagern. Auch die verpackten Instrumente sind staubgeschützt zu lagern. Die mögliche Lagerzeit beträgt dann sechs Monate. Ist die Lagerzeit überschritten, müssen die Instrumente erneut aufbereitet bzw. neu verpackt und sterilisiert werden.
http://www.oyodental.de/blog/2016/06/15/aufbereitung-von-rotierenden-instrumenten-in-der-zahnheilkunde/
Besondere Sorgfalt erforderlich
Nach dem Einsatz am Patienten sind Hand- und Winkelstücke außen und innen als mikrobiell kontaminiert anzusehen. Daher besteht die Gefahr, dass durch sie infektiöses Material von einem Patienten auf den nächsten übertragen wird (Kreuzkontamination).
Die Aufbereitung der Übertragungsinstrumente bedarf auf Grund ihres komplexen Aufbaus besonderer Sorgfalt. Eine ausreichende Sicherheit, dass in das Innere der Instrumente gelangte Keime als Ursache von Infektionen ausscheiden, gibt nur die sorgfältige Reinigung und Desinfektion der Außen- und Innenflächen – und zwar nach jedem Patienten. Dabei ist thermischen vor chemischen Verfahren der Vorzug zu geben. Ein Abwischen der Außenflächen mit Desinfektionsmittel und das Durchspülen mit Kühlwasser sind zur Aufhebung der Innen- und Außenkontamination als unzureichend anzusehen.
Zur Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten sind folgende Arbeitsschritte notwendig: Reinigung innen und außen; Pflege (zum Beispiel ölen); Desinfektion bzw. Sterilisation.
Zwei Möglichkeiten der Aufbereitung
Die Aufbereitung der Übertragungsinstrumente kann auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen: durch die hygienisch-technische Aufbereitung mit und ohne Automaten.
1. Die hygienisch-technische Aufbereitung mit Automaten
Die Aufbereitung im Pflegecenter umfasst in der Regel die Außenreinigung und -desinfektion, die Innenreinigung und -desinfektion sowie die Pflege. Knackpunkt bei diesem Verfahren ist der fehlende Nachweis der Desinfektionswirkung. Hierzu heißt es im Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer und des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ): „Wird lediglich eine maschinelle Reinigung, aber keine nachweisliche Desinfektion durchgeführt, ist eine abschließende Behandlung im Dampfsterilisator erforderlich.“ Empfohlen ist also, alle nicht invasiv zum Einsatz kommenden Übertragungsinstrumente unverpackt zu sterilisieren.
2. Die hygienisch-technische Aufbereitung ohne Automaten
Bei der Aufbereitung ohne Automaten erfolgt zunächst eine Außenreinigung und Wischdesinfektion mit einem geeigneten alkoholbasierten Flächendesinfektionsmittel (Herstellerangaben beachten!). Anschließend wird die Innenreinigung und -pflege durchgeführt. Zum Schluss werden alle nicht invasiv zum Einsatz kommenden Übertragungsinstrumente unverpackt sterilisiert.
Die Funktionsprüfung
Nach der Reinigung sind Hand- und Winkelstücke einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Nicht ordnungsgemäß funktionierende Geräte müssen vom weiteren Aufbereitungsverfahren ausgeschlossen und repariert oder ausgemustert werden.
Die Sterilisation
Hand- und Winkelstücke, die bei oral-chirurgischen Eingriffen mit speicheldichtem Wundverschluss zum Einsatz kommen, müssen anschließend verpackt und sterilisiert werden. Dabei kommen in der Regel in der zahnärztlichen Praxis Folien- bzw. Papierverpackungen zum Einsatz. Bei der Verpackung ist darauf zu achten, dass die Schweißnaht mindestens 8 Millimeter breit ist sowie zwischen Sterilgut und Schweißnaht ein Abstand von mindestens 30 Millimetern einzuhalten ist. gerades handstück zahnarzt
Der Sterilisationscharge ist ein Prozessindikator beizufügen, zum Beispiel eine Helix, die die erfolgreiche Sterilisation von Hohlkörpern anzeigt.
Übertragungsinstrumente für invasive Eingriffe müssen nach der Sterilisation von der hierfür verantwortlichen Mitarbeiterin zur Anwendung freigegeben werden. Dabei ist von der Mitarbeiterin die ordnungsgemäße Aufbereitung, die ordnungsgemäße Sterilisation und die Verpackung zu prüfen.
Die Lagerung
Keimarm zum Einsatz kommende Übertragungsinstrumente sind staubgeschützt in geschlossenen Schränken oder Schubladen zu lagern. Auch die verpackten Instrumente sind staubgeschützt zu lagern. Die mögliche Lagerzeit beträgt dann sechs Monate. Ist die Lagerzeit überschritten, müssen die Instrumente erneut aufbereitet bzw. neu verpackt und sterilisiert werden.
http://www.oyodental.de/blog/2016/06/15/aufbereitung-von-rotierenden-instrumenten-in-der-zahnheilkunde/
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